Die aktuellen Themen
Hans Ender zur Parl. Intiative Bortoluzzi: BVG ohne technische Parameter
Nationalrat Bortoluzzi hat am 15.3.12 eine Parlamentarische Initiative “Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG” lanciert. Der kurze Text dazu lautet: “Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.”
Hans Ender, PK-Experte und früherer ASIP-Präsident, erläutert in einem Beitrag an das Vorsorgeforum die Initiative mit ihrem technischen und politischen Hintergrund. Dass Ender, “Vater” des 2007 vom ASIP lancierten “Neuen BVG”, sich voll hinter Bortoluzzi stellt, wird nicht überraschen. Gleichzeitig kritisiert er die übersehbaren Tendenzen, die – bewusst oder unbewussst – die Zukunft der 2. Säule in Frage stellen. Er stellt fest: “Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass politisch motivierte Sätze das Ziel haben, der 2. Säule die Unfähigkeit zur Erfüllung des Leistungsauftrags zu beweisen. Damit sollen dem Ausbau der 1. Säule die Türen geöffnet werden.”
Stellungnahmen zum Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule
Am 30. April ist die Anhörung zum Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule zu Ende gegangen. Der Bericht umfasst insgesamt 14 Themenkreise, wobei nach allgemeiner Ansicht jenes über die Notwendigkeit einer Anpassung des Umwandlungssatzes die grösste Wichtigkeit aufweist.
Die Fachverbände und der Arbeitgeberverband halten die Senkung des Mindestumwandlungssatzes für unumgänglich und dringend. Das Vorsorgeforum schliesst sich in seiner Stellungnahme der Meinung an.
Immobilienblase nimmt Kurs Richtung Risikozone
Der vierteljährlich publizierte UBS Swiss Real Estate Bubble Index steht aktuell bei 0,95 Punkten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorquartal von 0,15 Indexpunkten. Der Index steht damit knapp vor der Risiko-Zone (Wert grösser 1) und wird diese bei anhaltendem Trend bereits im nächsten Quartal erreichen, schreibt die UBS in einer Mitteilung.
"AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds"
Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV -Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt, schreibt Yolanda Müller (Dufour Advokatur, Basel) im Treuhänder Nr. 4/2012.









